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Mittwoch, 04 Januar 2017 10:09

KOSTENFREIE WEBCONFERENCE: SWITZERLAND HR

Die digitale Transformation, (mobile) Innovationen im Recruiting oder Big Data sind nur wenige von vielen Themen, die die HR-Abteilungen immer stärker beschäftigen. Die Branche ist im (digitalen) Wandel und verfügt über immer mehr Möglichkeiten. Neben den Chancen und Herausforderungen, gilt es hierbei auch den Blick über den Tellerrand zu wagen und sich übergreifend auszutauschen - auch mit dem schweizerischen Markt.

Aus diesem Anlass findet am 14. März 2017 WebConference „Switzerland HR“ statt.

Als Initiator und Veranstalter dieser WebConference möchten wir Sie hierzu herzlich einladen.

Partizipieren Sie von den Erfahrungen der Experten und lassen Sie sich am gesamten Veranstaltungstag oder nur zu einzelnen Vorträgen von fantastischen Rednern inspirieren. Sie können sich bequem von überall auf der Welt vom eigenen PC/Notebook/Tablet oder Smartphone in die Konferenz einwählen.

Die WebConference "Switzerland HR" richtet sich im Besonderen an folgende Zielgruppe:

  • Geschäftsführer/Vorstand
  • Führungskräfte
  • Personalleiter
  • Personalentscheider
  • Personalreferenten
  • Administration
  • Inhouse Legal
  • Compensation & Benefit
  • Personalentwickler
  • Organisationsentwickler
  • BGM Verantwortliche
  • Interne und externe Recruiter,
  • Employer Branding Verantwortliche
  • Social Media Verantwortliche
  • Personal-Dienstleister (Trainer, Berater, Coaches....)
  • Lehrbeauftragte
  • Sonstige Interessierte...

Das ganze Programm finden Sie hier: https://www.xing.com/events/webconference-switzerland-hr-1764396

Hier geht es zur Anmeldung: http://bit.ly/switzerland-hr-anmeldung

 

Die Bewerbermanagement-Software prosoftrecruiting ist eine multifunktionale HR-Solution für Recruiter zur Vereinfachung und Optimierung sämtlicher Prozesse der Personalakquise. Die Funktionen:

ALLES IM BLICK: MIT DEM TICKET- UND WORKFLOWMANAGER + BEDARFSPORTAL

Dank eines zentralen Ticket- und Workflowmanagers entfällt unnötiger Verwaltungsaufwand. In einer integrierten Übersicht haben Recruiter alle Unterlagen und Kontakte jederzeit griffbereit. Transparente Kommunikation über ein zentrales Webportal minimiert zeitraubende Abstimmungsprozesse, angefangen bei der Kommunikation neuer Stellenbedarfe. Im übergreifenden Bedarfsportal stimmen sich Fachabteilungen direkt miteinander ab. Per Direkt-Button wird der Bedarf lückenlos freigegeben, für ungültig erklärt oder weitergeleitet.

Erfahren Sie mehr unter: http://bit.ly/prosoftrecruiting-Bewerbungsmanagement-Software

Wenn es nach den Werten geht, die Unternehmer mit dem deutschen Mittelstand zu allererst assoziieren, stehen Vorstellungen von Qualität und Verlässlichkeit ganz oben auf der Liste. Was in der Theorie plausibel und nachvollziehbar klingt, scheint jedoch angesichts vielfachen Personalabbaus trotz neuer Rekordgewinne in deutschen Unternehmen angezweifelt werden.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine Lücke. Offenbar können Werte aber nicht einfach „von oben“ verordnet werden. Sie im Täglichen vorzuleben scheint angesichts notwendiger Stringenz in der Durchsetzung wirtschaftlicher Ziele schwierig zu sein.

Elementarer Bestandteil deutscher Unternehmenskulturen?

Sven Korndörffer, Vorstandsmitglied der Wertekommission e.V. in Bonn und Managing Director bei der Aareal Bank Group in Wiesbaden, brachte es auf den Punkt: „Nur eine Wertegemeinschaft kann auch eine Leistungsgemeinschaft sein“. Seiner Vorstellung von einer gesunden Unternehmenskultur entspricht die Prämisse einer grundlegenden Wertschätzung der Arbeitskraft der Angestellten in täglichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Personalführung-Werte-in-Unternehmen-nicht-unterschätzen

Heutzutage müssen Unternehmen deutlich mehr als bisher leisten, um ihre Position im Wettbewerb um Fachkräfte entscheidend zu verbessern. Vorne liegt, wer neben dem Gehalt auch attraktive Rahmenbedingungen bietet. Dazu zählen immer mehr betriebliche Zusatzleistungen, kurz: Benefits. Für Arbeitgeber gilt es hier mit geringem Aufwand eine hohe Mitarbeiter- und Bewerber-Begeisterung zu erzielen - stetig steigend und messbar!

Hierzu veranstaltet die Benefit Concepts GmbH in Zusammenarbeit mit der Personaler Community HRnetworx am 24. Januar 2017 eine WebConference zum Thema "Mit Benefits Mitarbeiter und Bewerber begeistern".

Die Initiatoren und Veranstalter dieser WebConference möchten Sie hierzu herzlich einladen - Ihre Teilnahme ist natürlich kostenfrei.

Partizipieren Sie von den Erfahrungen der Benefit-Fachexperten und lassen Sie sich an dem gesamten Veranstaltungstag oder nur zu einzelnen Vorträgen von fantastischen Rednern inspirieren. Sie können sich bequem von überall auf der Welt vom eigenen PC/Notebook/Tablet oder Smartphone in die Konferenz einwählen.

Die WebConference "Betriebliches Benefit-Management" richtet sich im Besonderen an folgende Zielgruppe:

  • Geschäftsführer
  • Leitung Personal
  • Leitung Finanzen
  • Leiter Personalmarketing / int. Kommunikation
  • Compensation & Benefit Verantwortliche
  • Interessierte Mitarbeiter aus dem Personalwesen
  • Gesundheitsmanager / BGM-Beauftragte
  • Führungskräfte

Das ganze Programm finden Sie hier: https://www.xing.com/events/benefits-mitarbeiter-bewerber-begeistern-1712322

Hier geht es zur Anmeldung: http://bit.ly/benefitmanagement-anmeldung

Für jeden Arbeitgeber kommt einmal der Moment, in dem er sich nicht mehr sicher ist, ob seine Mitarbeiter bezüglich ihrer Erkrankung wirklich ehrlich sind. Doch wie kann der Arbeitgeber nun Gewissheit erlangen?

Wann der Verdacht entsteht

Es gibt viele Situationen, in denen Arbeitgeber plötzlich daran zweifeln, ob eine Krankschreibung tatsächlich gerechtfertigt ist. Typisch sind beispielsweise diese Fälle:

  • Erstaunlich oft verlängert der Mitarbeiter sein Wochenende durch Krankschreibungen an Freitagen oder Montagen.
  • Ebenfalls sehr beliebt bei Blaumachern sind Brückentage, um sich so ein verlängertes, freies Wochenende zu erschleichen.
  • Der Mitarbeiter ist sehr häufig nur für kurze Zeiträume krankgeschrieben.
  • Er wechselt ohne erkennbaren Grund ständig den Arzt.
  • Der Arbeitnehmer erkrankt zufällig genau zu der Zeit, für die er erfolglos Urlaub beantragt hatte.
  • Es liegen sehr oft Erkrankungen vor, die sich leicht simulieren lassen, zum Beispiel eine Magen-/Darm-Grippe, Migräne, eine Verstauchung oder auch Rückenschmerzen.
  • Der Arbeitnehmer ist genau immer dann krank, wenn gesellschaftliche Ereignisse ein paar freie Tage praktisch erscheinen lassen (z. B. Fasching, Festivals, Fußballmeisterschaften).

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Verdacht-gegen-Blaumacher-Lohnt-sich-ein-Detektiv

Überschreiten Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so dürfen sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Ab dem 1. Januar 2017 erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wenn Arbeitnehmer die Grenze bisher nur knapp überschritten haben, kann es jetzt passieren, dass erneut die Versicherungspflicht eintritt.

Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bereits im Oktober 2016 wurde vom Bundeskabinett entschieden, dass die Versicherungspflichtgrenzen ansteigen sollen. Bisher betrug die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 56.250 Euro pro Jahr bzw. 4.687,50 Euro pro Monat. Sie wird zum 1. Januar 2017 um 1.350 Euro auf 57.600 Euro jährlich bzw. 4.800 Euro monatlich erhöht.

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze betrug bisher 50.850 Euro jährlich (4.237,50 Euro monatlich). Ab dem kommenden Januar erhöht sie sich auf 52.200 Euro pro Jahr bzw. 4.350 Euro pro Monat.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Erhöhung-der-Jahresarbeitsentgeltgrenze-Jetzt-Versicherungspflicht-prüfen

Eine praktische Berufsausbildung absolvieren, Geld verdienen und zeitgleich auch noch einen anerkannten Studienabschluss erreichen – davon träumen viele Studenten und auch für die Arbeitgeber sind diese modernen Studienmodelle mit hohem Praxisanteil äußerst interessant. Wir haben die gängigsten Organisationsmodelle genauer unter die Lupe genommen.

Ausbildungsintegrierendes duales Studium

Das ausbildungsintegrierende Studium bietet die einmalige Chance, gleichzeitig einen anerkannten Berufsabschluss und einen Bachelorabschluss zu erreichen. Die Teilnehmer an solchen Studiengängen absolvieren in einem Betrieb eine Berufsausbildung, besuchen die Vorlesungen an ihrer Hochschule und teilweise sogar noch die Berufsschule. Mit dieser Methode erreichen die Studierenden innerhalb kürzester Zeit zwei Abschlüsse. Hierfür müssen sie allerdings mitunter eine enorme Arbeitsbelastung in Kauf nehmen.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Ausbildung-Studium-und-Arbeiten-Kombimodelle-für-Studenten

Dass sich die deutschen Gerichte bisweilen mit eher seltsamen Fällen herumzuschlagen haben, ist kein Geheimnis. Ein vor dem LAG Hamm verhandelter Fall zählt definitiv in diese Kategorie: Eine Arbeitnehmerin forderte drei Mal ein neues Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber. Schuld daran war jeweils eine nicht zufriedenstellende Unterschrift.

Der Fall: Arbeitnehmerin weist Zeugnis zurück

Eine technisch-kaufmännische Arbeitnehmerin erhielt von ihrem früheren Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis. Dieses war allerdings statt vom Geschäftsführer vom Personalreferenten unterschrieben worden. Deshalb wies sie es zurück und forderte ein neues Zeugnis an. Es kam schließlich zu einem gerichtlichen Vergleich, der dem Arbeitgeber die Pflicht zur Ausstellung eines neuen Arbeitszeugnisses auferlegte – dieses Mal mit der eigenhändigen Unterschrift des Geschäftsführers.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Kurioses-Urteil-Ohne-ordentliche-Unterschrift-kein-Arbeitszeugnis

In einem aktuellen Fall zeigte sich, dass eine Beleidigung des Vorgesetzten via Facebook durchaus eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann, wenn die Einzelumstände dies erfordern. Tatsächlich kann aber auch eine Abmahnung völlig ausreichend sein. Mit dieser Thematik hatte sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg kürzlich zu beschäftigen.

Der Fall: Beleidung des Vorgesetzten über Emoticons

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Montagearbeiter, der bei einem Maschinenbauer angestellt war, im Ton vergriffen. Im Juli 2015 diskutierte er auf Facebook in der Chronik eines Kollegen gemeinsam mit 20 weiteren Personen über dessen Arbeitsunfähigkeit. Dabei fielen in Zusammenhang mit seinen zwei Vorgesetzten Bezeichnungen wie „fettes Schwein“ oder „Bärenkopf“. Dabei schrieb er die entscheidenden Worte nicht aus, sondern verwendete stattdessen Emoticons mit Tiergestalt.

Überraschend erhielt er kurze Zeit später von seiner Arbeitgeberin die fristlose Kündigung, die von der Unterhaltung Kenntnis erlangte. Der Arbeitnehmer reichte Klage vor dem Arbeitsgericht ein – und hatte damit prompt Erfolg.

Sucht man in einschlägigen Jobportalen nach einem Teilzeitjob, so findet sich ein Modell immer öfter: Jobsharing. Beim Jobsharing teilen sich zwei (oder auch mehr) Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle. Dennoch handelt es sich dabei nicht um klassische Teilzeitjobs.

Jobsharing vs. Teilzeitarbeit: Die Unterschiede

Der Unterschied zwischen Jobsharing und normaler Teilzeitarbeit steckt im Detail. Dies lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen: In einem Unternehmen arbeiten zwei Teilzeitmitarbeiterinnen mit je 18 Wochenstunden. Beide arbeiten vormittags und haben jeweils einen eigenen Arbeitsplatz und eigenen Aufgaben. Es handelt sich um klassische Teilzeitarbeit. Gibt es hingegen nur einen Arbeitsplatz und die zwei Arbeitnehmerinnen bearbeiten zu unterschiedlichen Zeiten dieselben Aufgaben, spricht man von Jobsharing. Beide decken gemeinsam eine Vollzeitstelle ab.

Denkbar sind hier verschiedene Modelle, zum Beispiel:

  • Eine Mitarbeiterin kommt vormittags, eine nachmittags.
  • Die Mitarbeiterinnen wechseln sich mit den Vormittags- und Nachmittagsschichten ab.
  • Sie arbeiten an unterschiedlichen Tagen (z. B. Mitarbeitern A montags und dienstags den ganzen Tag, Mitarbeiterin B von Mittwoch bis Freitag).

Hier zeigt sich allerdings schon die Krux dieses Modells: Die Kollegen sehen sich entweder gar nicht (beim tageweisen Modell) oder haben nur mittags eine kurze Übergabezeit, in der sie sich abstimmen können. Das Modell erfordert deshalb eine gute Organisation der beteiligten Mitarbeiter untereinander sowie Kommunikationsstärke.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Jobsharing-Wenn-zwei-teilen-freut-sich-der-Chef

 

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