Online Fachkonferenz
Administration

Compensation 360°

10.03.2026

08:05 – 08:35 Uhr

Total Compensation: der arbeitsrechtliche Totalüberblick

Erhalten Sie den Überblick, wie Sie Compensation rechtssicher gestalten: Freiwilligkeit, Befristung, ohne betriebliche Übung, AGB-Klauseln, Steuer & SV. Mit DOs & DON'Ts, und weiteren Tipps aus unserer Beratungspraxis.

Ab Juni 2026 kommt die EU-Entgelttransparenz noch hinzu: die gesamte Vergütung sollte auf den betrieblichen Prüfstand, ob aktuelle und zukünftige Regeln schon eingehalten werden, bevor Daten zur Compensation veröffentlicht werden müssen. Wir klären z.B. wann Freiwilligkeitsklauseln tragen, wie Sie eine betriebliche Übung vermeiden und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile genutzt werden können. Wir reden über Signing Bonus, Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, (Erprobung von) Benefits, Vergleichbarkeit & Darstellung der Total Compensation gemäß EU-Entgelttransparenz.

Inhalte

  • EU-Entgelttransparenz: Pflichten ab Sommer 2026 (Vergleichbarkeit & Darstellung der Total Compensation)
  • Freiwilligkeitsklauseln
  • Vermeidung betrieblicher Übung
  • steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorteile
  • Signing Bonus
  • Bindungs- und Rückzahlungsklauseln,
  • (Erprobung von) Benefits
  • variable Vergütung: Zielbonus, Provisionen, Mitarbeiterbeteiligung

Key Takeaways

  • DOs & DON'Ts für Unternehmen: Konkrete Leitplanken, um rechtliche Ansprüche auf Vergütung wirksam zu regeln, z.B. Dauer-Ansprüche auszuschließen.
  • Sie kennen die AGB-Regeln und wirksame Freiwilligkeitsklauseln
  • Betriebliche Übung vermeiden: Sie kennen die Trigger (Wiederholung, Vorbehaltslosigkeit) und wirksame Prävention.
  • Sie kennen die Anforderungen an Bindungs- und Rückzahlungsklauseln
  • Erprobung von Benefits (befristete Einführung, ohne dauerhafte Ansprüche zu begründen)
  • Steuern und Sozialversicherung: Sie kennen klassische Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewährung von Benefits
Sonja Riedemann

Rechtsanwältin, Senior Counsel, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sonja Riedemann berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, häufig im IT-Umfeld. Ihre Schwerpunkte sind Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen, Dienstverträge und Interim Management und jegliche Form von (variabler) Entgeltgestaltung und arbeitsrechtliche Vergütungsfragen.

Sonja begleitet UK- und US- Unternehmen, insbesondere aus dem Sektor Tech, Media and Comms, beim Markteintritt, Aufbau des Personals sowie sämtlicher HR-Strukturen und -Prozesse in Deutschland.

Sie ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen, seit 2009 zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht, bei Osborne Clarke seit 2006 und Mitautorin des Handbuches "Vertragsgestaltung Geschäftsfüher, Vorstände, Aufsichträte" (Holthausen/Kurschat, Beck-Verlag, 2. Auflage 2025).

Sonja Riedemann
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Mit der Digitalisierung kommen auf alle Unternehmen große Veränderungen zu. Das bedeutet nicht nur Disruption, sondern auch Chance. Die Chancen dieses Wandels faszinieren uns und treiben uns an – denn sie ermöglichen es uns, unsere Mandanten jeden Tag auf ihrem Erfolgsweg zu begleiten.
Transformationsprojekte sind für uns Herausforderungen, die wir lieben. Im Team gehen wir mit neuen Denkweisen an die Dinge heran, schauen um die Ecken und finden die passende Lösung – so macht die Arbeit mit uns Spaß.
Als eine der ersten Kanzleien haben wir die Fragen unserer Mandanten nicht nur aus der rechtlichen Perspektive beantwortet, sondern insbesondere auch im Kontext ihrer jeweiligen Branche. Und das machen wir auch heute noch so. Auf diese Weise beraten wir unsere Mandanten rechtlich und wirtschaftlich zielorientiert und unterstützen sie bei den Herausforderungen, denen sie heute und zukünftig begegnen.

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