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Arbeitszeiterfassung - rechtliche Einordung

Zum Umfang der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestehen viele offene Fragen. Wir informieren über den Stand der Gesetzgebung und die bestehenden und voraussichtlich zukünftigen rechtlichen Pflichten.

Durch das "Stechuhr"-Urteil des EuGH und die nachfolgende Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung war lange unklar, wie weit die gesetzlichen Pflichten zur Arbeitszeiterfassung (und Folgen eines Verstoßes) reichen. Sowohl die Ampel-Koalition als auch die aktuelle Regierung haben die gesetzliche Regelung zur Arbeitszeit(erfassung) auf ihre Agenda gesetzt. Bis zum 15. Oktober findet der Sozialpartnerdialog zur Frage statt, abweichend von der aktuellen täglichen Betrachtung eine wöchentliche (Höchst)Arbeitszeit einzuführen. In der Keynote greifen wir den aktuellen Stand der Gesetzgebund zum Thema Arbeitszeit / Arbeitszeiterfassung auf und stellen die für die Unternehmen bestehenden sowie zu erwartenden gesetzlichen Pflichten dar. Welche Pflichten bestehen, was folgt bei einem Verstoß? Was ist zukünftig zu berücksichtigen?

Inhalte

  • Stechuhr-Urteil des EuGH aus 2019
  • BAG-Beschluss zur Abeitszeiterfassung 2022
  • Ergebnisse des Sozialpartner Dialogs zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Aktuelle Rechtslage - welche Arbeitszeitgrenzen gelten? welche Erfassungspflichten bestehen?
  • Was gilt bei einem Verstoß?
  • Welche Änderungen zu Grenzen der Arbeitszeit(Dauer) und Erfassung der Arbeitzeit sind zu erwarten?

Key Takeaways

  • Verständnis der Diskussionspunkte um Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Kenntnis der aktuellen Rechtlage, Pflichten und Folgen von Versäumnissen
  • Einordnung möglicher zukünftiger Änderungen zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung und Praxisfolgen hieraus.
Angela Emmert

Partnerin der Sozietät CMS Hasche Sigle

Dr. Angela Emmert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin der Sozietät CMS Hasche Sigle, verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung deutscher wie internationaler Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere zu Transformationsprozessen und Restrukturierungsmaßnahmen, der Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, Transaktionsbegleitung. Sie ist begeisterte Arbeitsrechtlerin. Zur ihren Tätigkeitsfeldern gehören u.a. die strategische Vorbereitung sowie die Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen sowie Transformations- und Transfervereinbarungen. Gleichermaßen begleitet sie mit ihrem Team alle arbeitsrechtlichen Aspekte von Unternehmenskäufen und - Verkäufen - über die Risikoanalyse (Due Diligence) und Lösungsfindung bis zur Vertragsgestaltung und Verhandlung von Klauseln und schließlich die Post Merger Integration.

Angela  Emmert
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CMS Hasche Sigle ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mit über 600 Anwält:innen weltweit beraten wir Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Im Arbeitsrecht ist CMS seit vielen Jahren durchgängig als Tier-1-Kanzlei ausgezeichnet.

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