Online Fachkonferenz
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Benefit Day

16.09.2025

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Benefits ohne Bumerang: Rechtssicher gestalten

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Sie erfahren, wie Sie Benefits compliant rechtssicher gestalten: Ohne betriebliche Übung, AGB-Fallen und Steuer/SV-Risiken. Mit DOs & DON'Ts, Checklisten, rechtlichen Erläuterungen und Tipps aus unserer Beratungspraxis.

Mein Fokus: Wirkung erhöhen, Risiken senken. Wir klären, wann Freiwilligkeitsklauseln tragen, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte unbedingt zu beachten sind und wie Sie betriebliche Übung vermeiden. Sie erhalten klare Tipps für Policies und für die Beteiligung eines etwaigen Betriebsrates. Zudem erhalten Sie konkrete Praxistipps zur Erprobung von Benefits, damit Sie diese testen, messen und darauf aufbauend verbindlich entscheiden können.

Inhalte

  • Überblick: Was sind Benefits?
  • Worauf kommt es in den Unternehmen an? DOs & DON'Ts
  • Steuer & Sozialversicherung
  • Betriebliche Übung: Ungewollte Bindung des Arbeitgebers?
  • Dürfen Benefits "einfach so" widerrufen werden? Freiwilligkeitsvorbehalt? Einseitige Leistungsbestimmung (nach § 315 BGB)?
  • Empfohlenes Zielbild für die Praxis
  • Praxistipp: Einführung eines nur "probeweisen" Benefits

Key Takeaways

  • DOs & DON'Ts für Unternehmen: Konkrete Leitplanken, um rechtliche Ansprüche auf Benefits wirksam auszuschließen.
  • Steuern und Sozialversicherung: Sie wissen, dass bei der Gewährung von Benefits bestimmte Grenzen einzuhalten sind.
  • Betriebliche Übung vermeiden: Sie kennen die Trigger (Wiederholung, Vorbehaltslosigkeit) und wirksame Prävention.
  • Benefits rechtssicher pilotieren: Sie führen Leistungen befristet und evidenzbasiert ein, ohne dauerhafte Ansprüche zu begründen.
Sonja Riedemann

Rechtsanwältin, Senior Counsel, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sonja Riedemann berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, häufig in der IT- oder Immobilienbranche. Weitere Schwerpunkte sind Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen sowie Dienstverträge und Interim Management.
Sonja begleitet UK- und US- Unternehmen, insbesondere aus dem Sektor Tech, Media and Comms, beim Markteintritt, Aufbau des Personals sowie sämtlicher HR-Strukturen und -Prozesse in Deutschland.
Sie ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2009 zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verstärkt das Team von Osborne Clarke seit 2006. Sie ist Mitautorin des "Handbuches Organverträge" (Holthausen/Kurschat, Beck-Verlag, 2. Auflage 2025).

Sonja Riedemann
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Wir sind eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien in Deutschland.
Mit der Digitalisierung kommen auf alle Unternehmen große Veränderungen zu. Das bedeutet nicht nur Disruption, sondern auch Chance. Die Chancen dieses Wandels faszinieren uns und treiben uns an – denn sie ermöglichen es uns, unsere Mandanten jeden Tag auf ihrem Erfolgsweg zu begleiten.
Transformationsprojekte sind für uns Herausforderungen, die wir lieben. Im Team gehen wir mit neuen Denkweisen an die Dinge heran, schauen um die Ecken und finden die passende Lösung – so macht die Arbeit mit uns Spaß.
Als eine der ersten Kanzleien haben wir die Fragen unserer Mandanten nicht nur aus der rechtlichen Perspektive beantwortet, sondern insbesondere auch im Kontext ihrer jeweiligen Branche. Und das machen wir auch heute noch so. Auf diese Weise beraten wir unsere Mandanten rechtlich und wirtschaftlich zielorientiert und unterstützen sie bei den Herausforderungen, denen sie heute und zukünftig begegnen.

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Unsere Agenda am 16. September

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