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HRM Administration

13.06.2024

07:05 – 07:35 Uhr

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit – zur Theorie und zur Wirklichkeit!

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Bereits im September 2022 hat der BAG in einem nicht nur in der Fachpresse viel beachteten Beschluss die "Leitplanken" zur Erfassung der (werktäglichen) Arbeitszeit von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber neu justiert. Das Gericht setzte damit „Vorgaben“ des EuGH um, der eine solche aus europarechtlichen Vorgaben herleitet. Besteht aber auf Grundlage der Entscheidung des BAG – wie mitunter in der Presse kommentiert wurde – eine Pflicht zur (Wieder-)Einführung der Stechuhr? Oder lässt die Entscheidung nach wie vor einen Spielraum, um weiterhin rechtskonform flexible, in der Praxis weit verbreitete Arbeitszeitmodelle, z.B. die Vertrauensarbeitszeit, fortzuführen? Im Rahmen des Webinars stellen wir für die Sie die aktuelle Rechtslage – unter Beachtung des Beschlusses des BAG und der Aktivitäten des Gesetzgebers – dar. Sie erhalten einen Überblick, welche Auswirkungen diese auf die betriebliche Praxis mit den bislang dort anerkannten flexiblen Arbeitszeitmodellen hat und ob bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Handlungsbedarf und sogar eine Umsetzungspflicht für Unternehmen bestehen. Es wird Ihnen zudem eine Handreiche gegeben, wie Sie auf diese Entwicklungen reagieren können bzw. auch sollen.

Inhalte

* Darstellung der wesentlichen Inhalte der Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

* Inhalt des Referentenentwurfs zur Anpassung des ArbZG

* Stand des Gesetzgebungsverfahrens

* Handlungsempfehlungen für Unternehmen (gegenwärtig und in Zukunft)

* Auswirkungen auf die Vertrauensarbeitszeit?!

Key Takeaways

  • Kenntnisse über die aktuell geltende Rechtsprechung und Planungen bzw. Aktivitäten des Gesetzgebers
  • Praktische Auswirkungen der Entscheidungen des EuGH und des BAG
  • Impulse zur praktischen Umsetzung mit Blick auf die Sicherstellung der (arbeits-)rechtlichen Compliance im Unternehmen
Alexander Bissels

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Dr. Alexander Bissels ist Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.

Herr Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber der Monographie "Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen in der unternehmerischen Praxis" sowie eines Praxiskommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.

Herr Bissels wird im JUVE-Handbuch als einer der führenden Anwälte im Arbeitsrecht genannt und empfohlen ("berät uns auf höchstem Niveau in allen Fragen des Arbeitsrechts, herausragend", Mandant; "exzellentes Fachwissen, ergebnis-orientierte, faire Verhandlungsführung", Wettbewerber).

Im Jahr 2005 schloss sich Alexander Bissels CMS an; er ist seit 2013 Partner der Kanzlei und Mitglied des Entwicklungsteams für das IT-Tool von CMS zum Fremdpersonaleinsatz (CMS FPE).

Alexander Bissels
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CMS Hasche Sigle ist eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mit über 600 Anwält:innen weltweit beraten wir Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Im Arbeitsrecht ist CMS seit vielen Jahren durchgängig als Tier-1-Kanzlei ausgezeichnet.

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