Im Webinar erfahren Sie unter anderm mehr über die Regelungen zum grenzüberschreitenden Arbeiten im Rahmen von Workation sowie über die dauerhafte Beschäftigung von Angestellten im Ausland.
Inhalte
- Sozialversicherungsrecht
- Aufenthaltsrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
Key Takeaways
- Sie lernen, welches nationale Arbeitsrecht zu beachten ist und ab wann.
- Sie erfahren, in welchem Land Sozialversicherungsabgaben zu leisten sind und durch wen.
- Best Practice zur Gestaltung von Einzelvereinbarungen und Policies zum Arbeiten im Ausland.
- Sie erhalten Tipps, zur nationalen Umsetzung der Entsenderichtlinie und Bedeutung beim grenzüberschreitenden Arbeiten.
- Sie erfahren, welche steuerrechtlichen Risiken und Fallstricke zu beachten sind.
Fachanwalt für Arbeitsrecht/ Partner
Dr. Timo Karsten bereit seit 2000 Unternehmen im Bereich IT bei der arbeitsrechtlichen Planung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten. Ferner ist er auf Fragen des Frempersonaleinsatzes spezialisiert. Er unterstützt Unternehmen bei der vertraglichen Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung, um Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungspraxis sind Fragen der Fachkräftegewinnung und des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes.
Dr. Timo Karsten wurde 2019 zum dritten Mal mit dem "Client Choice Award" des International Law Office (ILO) für herausragende Leistungen im Bereich Employment & Benefits ausgezeichnet. Mit den Client Choice Awards zeichnet das ILO seit 2005 jährlich Anwälte für exzellente Mandantenbetreuung und hervorragende Beratungsqualität aus.

Fachanwältin für Arbeitsrecht/ Partner
Dr. Viktoria Winstel berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dr. Viktoria Winstel ist auf die Beratung zum Fremdpersonaleinsatz spezialisiert. So unterstützt sie Unternehmen bei Abgrenzungsfragen im Rahmen von Werkverträgen, Dienstverträgen und der Arbeitnehmerüberlassung, um Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte sind Fragen des Bestands- und grenzüberschreitenden Mitarbeiterentsendung.
Nach ihrem Studium in Trier absolvierte Dr. Viktoria Winstel ihr Rechtsrefendariat beim OLG Frankfurt. In ihrer Wahlstation war sie in New York für ein weltweites Financial Services Unternehmen tätig. Bereits im Rechtsrefendariat lag ihr Schwerpunkt im Arbeitsrecht. Dr. Viktoria Winstel ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2013 für Osborne Clarke in Köln tätig.


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