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Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, Hybridem Arbeiten und Home Office
 

Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, Hybridem Arbeiten und Home Office

Wann: 12.12.2023,09:05 bis 09:35
Wo: online

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Sie erfahren, welche rechtlichen Vorgaben nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 aktuell gelten, welche Freiräume verbleiben und wie sie im Unternehmen die Leitlinien des Bundesarbeitsgerichts zur Umsetzung der Arbeitszeiterfassungspflicht umsetzen.

 

Einleitung:

Pflicht! Arbeitgeber sind unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. In vielen Unternehmen sind jedoch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen von mobiler Arbeit und Home Office Realität. Welche Verpflichtungen gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, wenn sie von den Möglichkeiten des hybriden Arbeitens, Mobile Work und Home Office Gebrauch machen? Was bedeutet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für diese Arbeitsmodelle? Was muss insbesondere bei der Gestaltung und der Erfassung der Arbeitszeit beachtet werden? Sie erfahren, welche Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu beachten sind und welcher rechtliche Rahmen für das entgrenzte Arbeiten außerhalb des Betriebes derzeit gilt.

 

Inhalte:

● Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

● Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber

● Wie ist ein solches System im Rahmen von Mobiler Arbeit und Home Office umsetzbar?

● Welche Anforderungen sind im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung Pflicht?

● Was ist zur betrieblichen Mitbestimmung zu beachten. Wie erfolgt die praktische Umsetzung?

 

Ihr Nutzen:

• Sie erfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Arbeitszeiterfassung laut BAG gelten und wie diese bei Arbeit im Home Office, mobilem Arbeiten und in hybride Arbeitsmodelle zu berücksichtigen sind.

• Sie erhalten Handlungsempfehlungen, was bei der vertraglichen Gestaltung von Vereinbarungen zum Hybriden Arbeiten, Home Office und mobiler Arbeit sowie der praktischen Umsetzung mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung zu beachten ist.

• Sie sind in der Lage, die Grundsätze und Empfehlungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen

 

Methoden:

- Impulsvortrag mit Diskussion

 

Zielgruppe:

● Personalleiter

● Personalreferenten

 

Ihr Referent:

Dr. Timo Karsten Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Dr. Timo Karsten ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der internationalen Kanzlei Osborne Clarke in Köln. Seit 2000 berät er Unternehmen im Bereich IT bei der arbeitsrechtlichen Planung und Umsetzung von Outsourcing-Projekten. Ferner ist er auf Fragen des Fremdpersonaleinsatzes spezialisiert. Er unterstützt Unternehmen bei der vertraglichen Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen gegenüber der Arbeitnehmerüberlassung, um Scheinwerkverträge, Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Weitere Schwerpunkte seiner Beratungspraxis sind Fragen der Fachkräftegewinnung und des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes. Dr. Timo Karsten wurde 2019 zum dritten Mal mit dem "Client Choice Award" des International Law Office (ILO) für herausragende Leistungen im Bereich Employment & Benefits ausgezeichnet. Mit den Client Choice Awards zeichnet das ILO seit 2005 jährlich Anwälte für exzellente Mandantenbetreuung und hervorragende Beratungsqualität aus. 

 

 

Unternehmensprofil:

Logo für weißen Hintergrund

Osborne Clarke hat ein interdisziplinäres Team von Experten mit umfassender Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten über eine Vielzahl von Ländern - bei Reorganisationen, Transaktionen, Risikomanagement und in Arbeitsprozessen. Die Kanzlei wurde bereits 2016 mit dem ACQ Global Award für herausragende Leistungen in der Kategorie Employment & Benefits als beste deutsche Kanzlei ausgezeichnet.

Dr. Timo Karsten

+49 221 5108 4114

+49 151 1956 2626

Timo.Karsten@osborneclarke.com


Dies ist ein Vortrag im Rahmen der

Online Fachkonferenz "Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit"

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Sehr geehrte Damen und Herren,

seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen. 

Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können. 

In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung). 

Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand. 

Als Initiator und Veranstalter dieser Online Fachkonferenz laden wir Sie hierzu herzlich ein.



Folgendes Line-Up erwartet Sie: 

 Agenda der Veranstaltung  

9:00 - 09:05 Uhr: 
Begrüßung durch den Moderator Martin Müller

09:05 - 09:35 Uhr: 
Keynote: Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit, Hybridem Arbeiten und Home Office 
Dr. Timo Karsten Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 


09:40 - 10:10 Uhr:
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - wie die digitale Zeiterfassung mit tisoware gelingt!
Maurice Strautmann, Passionate Sales Manager | Pioneer in Digital Time Tracking and Workforcemanagement, tisoware 

 

10:15 - 10:45 Uhr:
Arbeitszeiterfassung: Alles Wichtige auf einen Blick
Barbara Kienberger, Inbound Account Executive, Factorial

 

10:45 - 11:00 UHR 
PRODUKT-PITCH Factorial


11:00 - 11:15 UHR
PRODUKT-PITCH tisoware

  

Zielgruppe:

  • Geschäftsführer
  • Vorstand
  • Personalleiter
  • Personalentscheider

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  An der Teilnahme als Referent interessiert?  

Sie stehen für das Thema ein und möchten Ihre Lösung bzw. Ihr Thema zielgerichtet platzieren? Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an +49 (0)421 166 981 31 oder schreiben uns eine E-Mail an  Ralf.Menzel@business-leads.net.

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