A1 beantragt, Risiko bleibt: Warum jede Dienstreise einzeln geprüft werden muss

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Internationale Dienstreisen sind längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Mitarbeitende reisen für Meetings, Projekte oder Kundentermine ins Ausland. In vielen Unternehmen konzentriert sich die steuerliche und rechtliche Prüfung dabei auf eine zentrale Frage: Liegt eine A1 Bescheinigung vor? Diese Vorgehensweise ist nachvollziehbar. Für jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU muss eine A1 Bescheinigung beantragt werden, unabhängig von Dauer oder Anlass der Reise.

Gleichzeitig entsteht genau hier ein verbreitetes Missverständnis. Die A1-Bescheinigung klärt ausschließlich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Auslandseinsatzes. Diese ist zwar ein zentraler Aspekt, aber nur eine von mehreren Compliance-Risiken, die bei internationalen Dienstreisen geprüft werden müssen. Eine A1-Bescheinigung allein bildet diese Gesamtbetrachtung nicht ab.

Der große Komplexitätsfaktor liegt darin, dass bei internationalen Dienstreisen Sozialversicherung, Steuerrecht, Meldepflichten oder arbeitsrechtliche Vorgaben national unterschiedlich ausgelegt werden und jeweils eigenen Logiken folgen.
In der Praxis führt das dazu, dass die Einordnung eines Auslandseinsatzes nicht allein anhand eines einzelnen Kriteriums erfolgen kann, sondern eine strukturierte Gesamtbetrachtung erfordert.

Warum keine Dienstreise der anderen gleicht

Internationale Dienstreisen lassen sich nicht pauschal beurteilen. Auch wenn zwei Reisen auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, können sie rechtlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ob und welche Pflichten entstehen, hängt immer vom Zusammenspiel mehrerer Faktoren ab.

Damit eine Prüfung möglich ist, müssen Unternehmen vorab die relevanten Informationen der Reisenden abfragen. Diese Angaben sind notwendig, um Risiken einschätzen zu können. Sie sind jedoch keine Entscheidungsgrundlage im Sinne einer automatischen Freigabe.

Schon wenige Eckdaten einer Reise können zu sehr unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen führen.

Mindestangaben für die Einzelfallprüfung

  • Zielland sowie Reisedauer
  • Zweck der Reise
  • Geplante Tätigkeit vor Ort
  • Staatsangehörigkeit sowie Status
  • Frühere Reisen in dieses Land, auch kumuliert betrachtet
  • Payroll und sozialversicherungsrechtlicher Kontext sowie erforderliche Nachweise wie A1 oder CoC

Erst die individuelle Bewertung dieser Informationen zeigt, welche Anforderungen tatsächlich greifen. Dieselben Angaben können je nach Konstellation unterschiedliche Pflichten auslösen. Eine kurze Reise kann in einem Fall unkritisch sein, in einem anderen jedoch Meldepflichten auslösen, die je nach Zielland unterschiedlich geregelt sind. Internationale Dienstreisen lassen sich daher nicht standardisieren. Eine kompakte Übersicht bietet dieser Spickzettel für EU-Meldungen, mit klaren Prozessen, Links, Formularhilfen und Best Practices, die den Aufwand um bis zu 95 % reduzieren.

Welche Risiken geprüft werden müssen

Bei internationalen Dienstreisen sind mehrere Compliance-Risiken zu berücksichtigen, die je nach Reiseprofil unterschiedlich relevant werden können. In der Praxis lassen sich dabei acht zentrale Risikodimensionen unterscheiden, darunter Sozialversicherung, Lohnsteuer, Gesundheit und Sicherheit, Arbeitsrecht, Datenschutz, Versicherungsfragen, Betriebsstättenrisiken sowie Fragen rund um Visa und Arbeitserlaubnis.

Welche dieser Dimensionen im konkreten Fall betroffen sind, hängt unter anderem vom Zielland, der Dauer des Aufenthalts, der Tätigkeit vor Ort sowie den individuellen Rahmenbedingungen ab. Eine pauschale Bewertung internationaler Dienstreisen ist daher nicht möglich.

Unternehmen, die auf eine individuelle Prüfung verzichten oder Reisen vereinfachend einordnen, riskieren nachträgliche Klärungen mit Behörden, zusätzlichen administrativen Aufwand und Unsicherheit in der Umsetzung. In der Praxis bedeutet das häufig Rückfragen, Nachforderungen oder zeitaufwendige Korrekturen.

Struktur schafft Sicherheit

Für HR und Global Mobility Teams besteht die Herausforderung darin, Transparenz über internationale Reisen herzustellen und gleichzeitig individuelle Bewertungen zu ermöglichen. Einheitliche Kriterien, klar definierte Prozesse und eine verlässliche Datenbasis sind dabei entscheidend. Nur so lassen sich internationale Dienstreisen nachvollziehbar prüfen und dokumentieren.

Internationale Dienstreisen lassen sich nur dann rechtssicher steuern, wenn Prüfungen nachvollziehbar, konsistent und dokumentiert erfolgen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass manuelle Prozesse schnell an ihre Grenzen stoßen, sobald Reisen häufiger, kurzfristiger oder komplexer werden. Digitale Lösungen wie WorkFlex unterstützen Unternehmen dabei, alle relevanten Informationen automatisch zu erfassen, systematisch auszuwerten und individuelle Prüfungen entlang definierter Compliance-Dimensionen vorzunehmen.

Für eine vertiefende Einordnung dient das Compliance Handbuch als kompakter Leitfaden. Es beschreibt alle relevanten Risikodimensionen im Detail und bietet HR-, Legal- und Global Mobility Teams Orientierung bei der rechtssicheren Bewertung internationaler Dienstreisen.

Das E-Book können Sie über den untenstehenden Button herunterladen.

Dienstreise geplant? Warum die A1 allein nicht schützt

Internationale Dienstreisen sind komplex, und jeder Fall muss individuell bewertet werden. Das Compliance Handbuch zeigt, welche Risikodimensionen bei Dienstreisen relevant sind, welche Angaben dafür erforderlich sind und wie HR- und Global Mobility Teams eine strukturierte, nachvollziehbare Prüfung aufsetzen können.

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